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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10627/03   

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https://dejure.org/2003,33199
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10627/03 (https://dejure.org/2003,33199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.2003 - 12 A 10627/03 (https://dejure.org/2003,33199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 12 A 10627/03 (https://dejure.org/2003,33199)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10627/03
    Einkommen des Kindes wird es erst dadurch, dass der Kindergeldberechtigte es zweckorientiert durch einen weiteren Zuwendungsakt an das Kind weitergibt (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980, BVerwGE 60, S. 6 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 9. April 1987 - 12 A 151/86 - und vom 23. Mai 2002 - 12 A 10375/02.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).

    Eine solche zweckorientierte Weitergabe liegt nicht bereits beim bloßen "Wirtschaften aus einem Topf" vor (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Mai 2002 - 12 A 10375/02.OVG - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980, BVerwGE 60, S. 6 ff.).

    Eine solche Anrechnung hielt es nur dann für zulässig, wenn das Kindergeld vom Kindergeldberechtigten an das Kind zweckorientiert weitergereicht wurde (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980, BVerwGE 60, S. 6 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02

    Zulässigkeit einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10627/03
    Einkommen des Kindes wird es erst dadurch, dass der Kindergeldberechtigte es zweckorientiert durch einen weiteren Zuwendungsakt an das Kind weitergibt (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980, BVerwGE 60, S. 6 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 9. April 1987 - 12 A 151/86 - und vom 23. Mai 2002 - 12 A 10375/02.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).

    Eine solche zweckorientierte Weitergabe liegt nicht bereits beim bloßen "Wirtschaften aus einem Topf" vor (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Mai 2002 - 12 A 10375/02.OVG - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980, BVerwGE 60, S. 6 ff.).

  • VG Arnsberg, 09.03.2000 - 5 K 2311/96

    Begriff des Einkommens im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes; Neue Rechtsform

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10627/03
    Ob sich die hälftige Anrechnung des Kindergeldes nach § 39 Abs. 6 SGB VIII dann verbiete, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Pflegeperson Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG beziehe und an sie gezahltes Kindergeld als ihr Einkommen angerechnet werde, müsse vorliegend außer Betracht bleiben, da diese Frage entsprechend den Ausführungen im Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. März 2000 - 5 K 2311/96 - im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu klären sei.

    Entgegen der vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. März 2000 - 5 K 2311/96 - (NDV-RD 2000, S. 113 ff.) vertretenen Auffassung ist die Lösung dieses Problems der faktischen "Doppelanrechnung" des Kindergeldes nicht im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu suchen.

  • VG Schleswig, 13.08.2002 - 15 B 57/02

    Pflegegeld, Kindergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10627/03
    Eine solche teleologische Reduktion des § 39 Abs. 6 SGB VIII lassen Wortlaut, Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Vorschrift nicht zu (so auch VG Schleswig, Beschluss vom 15. August 2002 - 15 B 57/02 -, SchlHA 2003, S. 100 f.).
  • SG Aurich, 24.02.2005 - S 25 AS 6/05

    Anrechnung von Kindergeld für ein Pflegekind als Einkommen der Pflegeperson;

    Diese Auffassung steht auch in Übereinstimmung mit der früheren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der Anrechnung von Kindergeld für das Pflegekind als Einkommen der Pflegeperson nach § 76 Abs. 1 BSHG (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2003, 12 A 10627/03, ZFSH/SGB 2004, 40 ff; VG Arnsberg, Urteil vom 09. März 2000, 5 K 2311/96, NDV-RD 2000, 113 ff).
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